Container speziell für mineralischen Bauschutt
Was darf in den Container für mineralischen Bauschutt ? - Außschließlich rein mineralische Abfälle gelten als Bauschutt – dazu gehören z.B.:
- Natursteine
- Mauerreste
- Betonbruch
- Dachziegel
- Fliesen
- Kacheln
- Porzellan-Waschbecken
- Porzellan-Toiletten
- Sand- und Kiesreste
Folgende Materialien, die ehemals fester Bestandteil des Bauwerks waren, dürfen in geringen Mengen im Bauschutt enthalten sein:
- gipshaltige Baustoffe
- Hohlbau-, Verglasungs-, Eisenmaterial
- Tapetenanhaftungen an Mauerwerk
Im Bauschutt dürfen nicht enthalten sein:
- verrußte Kaminsteine
- Isoliermaterial
- asbestzementhaltige Abfälle (Eternit)
- Rigips (Gips-Kartonagenverbindung)
- Baustellenmischabfälle
- Altholz
- teerhaltige Abfälle
Bauschutt mit hohem Anteil an gipshaltigen Baustoffen, Gipsputzen und Leichtbaustoffen (z.B. Ytongstein) wird als „Bauschutt auf Gipsbasis“ eingestuft.
Für weitere Rückfragen stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung.