Chr. Schmid GmbH & Co. KG · Recycling · Abfallentsorgung · Industriegebiet Bohnau · 73230 Kirchheim unter Teck · Selbstanlieferung · Containerdienst · Telefon: 07021 83838 Startseite Chr. Schmid GmbH & Co. KG · Recycling · Abfallentsorgung · Industriegebiet Bohnau · 73230 Kirchheim unter Teck · Selbstanlieferung · Containerdienst · Telefon: 07021 83838 Startseite

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Chr. Schmid GmbH & Co. KG

I. Allgemeine Bedingungen

 


1.Anwendungsbereich und Gegenstand dieser AGB

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden Anwendung auf sämtliche Vereinbarungen über Leistungen der Chr. Schmid GmbH & Co. KG , insbesondere im Bereich der Containerstellung, des Ankaufs von Wertstoffen oder sonstiger Entsorgungsdienstleistungen zwischen Auftraggeber und der Chr. Schmid GmbH & Co. KG. Als Wertstoff im Sinne dieser AGB gelten alle Stoffe, die von uns nicht zur Entsorgung angenommen, sondern zur Wiederverwertung angekauft werden, wie z.B. Fe-NE-Metalle oder – je nach aktueller Marktlage – andere Stoffe.   

1.2. Diese AGB gelten zwischen den Parteien ausschließlich. AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn die Chr. Schmid GmbH & Co. KG ihrer Einbeziehung nicht im Einzelfall widerspricht und Lieferungen und Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.3. Rechtserhebliche Erklärungen zwischen den Parteien (Widerruf, Mängelrügen, Rücktrittserklärungen, Fristsetzungen) bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Textform.


2. Vertragsschluss

2.1 Angebote der Chr. Schmid GmbH & Co. KG sind freibleibend.

2.2 Anfragen und Anlieferungen des Auftraggebers stellen Angebote zum Vertragsschluss dar. Der Vertragsschluss erfolgt mit der Annahme durch die Chr. Schmid GmbH & Co. KG; diese Annahme kann erfolgen durch ausdrückliche Erklärung oder Ausführung der angefragten Leistung.


3. Allgemeine Pflichten der Chr. Schmid GmbH & Co. KG


3.1 Chr. Schmid GmbH & Co. KG ist berechtigt, zur Erfüllung der vereinbarten Leistungspflichten Subunternehmer einzusetzen.


3.2 Chr. Schmid GmbH & Co. KG ist nur dann zur Übernahme von Abfällen und Wertstoffen verpflichtet, wenn keine rechtlichen oder sachlichen Hinderungsgründe bestehen; insbesondere wenn Chr. Schmid GmbH & Co. KG zur Entsorgung der jeweiligen Abfälle berechtigt ist und die Abfälle und Wertstoffe grundsätzlich eine Qualität aufweisen, die einer Entsorgung oder Verwertung nicht entgegensteht. Liegen Zurückweisungsgründe vor, so teilt Chr. Schmid GmbH & Co. KG dies dem Auftraggeber unverzüglich mit und fordert diesen auf, Verfügungen über den weiteren Umgang mit den Abfällen und Wertstoffen zu treffen. Ist der Auftraggeber nicht rechtzeitig zu erreichen, ist Chr. Schmid GmbH & Co. KG berechtigt und behält sich vor, über die Verbringung der Abfälle und Wertstoffe eine Entscheidung auf Grundlage des mutmaßlichen Willens des Auftraggebers zu treffen. Die hierbei entstehenden Kosten des Transports, der Lagerung und der Organisation der weiteren Verbringung gehen zu Lasten des Auftraggebers.


4. Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen


4.1 Preisangaben verstehen sich stets in EURO und zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.


4.2 Die Preisangaben der Chr. Schmid GmbH & Co. KG umfassen die unmittelbar beauftragten Leistungen der Chr. Schmid GmbH & Co. KG.  Abrechnungsgrundlage sind die ermittelten Gewichte auf den geeichten Wagen oder das durch die Chr. Schmid GmbH & Co. KG festgestellte Volumen. Soweit im Zuge der Leistungserbringung Auslagen oder Gebühren (z.B. für Genehmigungen, Maut, Analysen, Entsorgungsnachweise, Fremdarbeiten) notwendig werden, so werden diese gesondert in Rechnung gestellt.


4.3 Chr. Schmid GmbH & Co. KG ist berechtigt, vor Leistungserbringung eine angemessene Vorauszahlung zu fordern.


4.4 Die Rechnungen der Chr. Schmid GmbH & Co. KG sind sofort zur Zahlung fällig, soweit keine anderslautenden Zahlungsziele vereinbart sind.

4.5 Der Auftraggeber kommt spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Verzugszinsen bemessen sich nach § 288 BGB.

4.6. Der Ankauf von Wertstoffen erfolgt, zu den jeweils gültigen Tagespreisen am Tag der Anlieferung; diese können jederzeit telefonisch angefragt werden.

4.7 Im Falle von Containerstellung zur Wertstoffentsorgung gelten die Preise vom Tag der Abholung des Containers, unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses über die Containerstellung.

4.8 Gegen Ansprüche aus einem unter Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen zustande gekommenen Vertrag und damit zusammenhängenden Forderungen aus ungerechtfertigter Bereicherung und unerlaubter Handlung darf nur mit anerkannten oder rechtskräftig gerichtlich festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.

4.9 Die Chr. Schmid GmbH & Co. KG ist auch im Rahmen laufender Dauerschuldverhältnisse über die Entsorgung/den Ankauf berechtigt, auf Marktänderungen zu reagieren und die Entsorgungs- und/oder Ankaufspreise den aktuellen Marktpreisen anzupassen. In diesen Fällen wird die Chr. Schmid GmbH & Co. KG den Auftraggeber zumindest in Textform über die Änderungen der Transport-, Entsorgungs-, Ankaufs- und/oder  Mietpreise informiert. Der Auftraggeber hat in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht. Macht er hiervon innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Informationen keinen Gebrauch, so gelten die geänderten Preise als akzeptiert.

5. Haftung


5.1 Für Verträge, die ausschließlich die Containergestellung und Beförderung von Abfällen zum vereinbarten Abladeort zum Gegenstand haben, ist die Haftung der Chr. Schmid GmbH & Co. KG bei Verlust oder Beschädigung des Beförderungsgutes nach diesen Vorschriften begrenzt auf 2 Sonderziehungsrechte (SZR) je Kilogramm des beschädigten oder in Verlust gegangenen Gutes.

5.2 Für Verträge, die eine Containergestellung und ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen zum Gegenstand haben, haftet die Chr. Schmid GmbH & Co. KG für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden nur im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.

5.3 In Fällen nicht rechtzeitiger Bereitstellung und/oder Abholung des Containers ist die Haftung der Chr. Schmid GmbH & Co. KG beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

5.4 Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieser Ziffer 5. gelten nicht für Personenschäden, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und nur soweit die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen nicht gesetzlich ausgeschlossen sind.

6. Datenschutz


Soweit die Chr. Schmid GmbH & Co. KG zum Zwecke der Erfüllung und Durchführung des Vertrages mit dem Auftraggeber personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, erfolgt dies nach Maßgabe der Vorschriften der geltenden Datenschutzbestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes. Über die Verarbeitung personenbezogener Daten stellt die Chr. Schmid GmbH & Co. KG Informationen gem. Art. 12 ff. DSGVO zum Abruf unter https://www.schmid-recycling.de/datenverarbeitung/90.html zur Verfügung.



II. Besondere Bedingungen für Containerstellung

 


7. Gegenstand der Containerstellung

7.1 Bei Aufträgen über die Stellung von Containern verpflichtet sich die Chr. Schmid GmbH & Co. K zur Bereitstellung eines Containers zur Aufnahme von Abfällen oder Wertstoffen zu dem vereinbarten Zeitpunkt für die die vereinbarte Mietzeit. Abhängig von der jeweiligen Vereinbarung verpflichtet sich die Chr. Schmid GmbH & Co. KG zur ordnungsgemäßen Entsorgung, Verwertung oder Abfuhr und Leerung des Containers an einer vereinbarten Abladestelle.

7.2 Soweit eine Abladestelle nicht ausdrücklich vereinbart wurde, ist die Chr. Schmid GmbH & Co. KG in der Wahl der Abladestelle und der jeweiligen Art der Verbringung der Containerfüllung frei.

7.3 Sollte eine vereinbarte Abladestelle zur Annahme der Containerfüllung nicht geeignet sein, bestimmen sich die Rechte und Pflichten der Chr. Schmid GmbH & Co. KG nach § 419 HGB.

8. Auswahl des Containers

8.1 Die Auswahl des zu stellenden Containers trifft der Auftraggeber. Die Chr. Schmid GmbH & Co. KG stellt Container mit den üblichen technischen Beschaffenheiten, ist jedoch nicht verantwortlich für die Eignung des Containers hinsichtlich der konkreten Verwendung durch den Auftraggeber.

8.2 Chr. Schmid GmbH & Co. KG ist für die Auswahl und Eignung des jeweiligen Containers nur verantwortlich, soweit durch den Auftraggeber konkrete Anforderungen hinsichtlich des Containers und seiner Befüllung zumindest in Textform übermittelt und diese seitens Chr. Schmid GmbH & Co. KG ebenfalls in Textform bestätigt wurden.

9. Bereitstellung und Abholung des Containers

9.1 Die Chr. Schmid GmbH & Co. KG stellt den Container an dem vom Auftraggeber bestimmten Aufstellungsort bereit und holt ihn dort nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit ab. Ist eine Abholzeit nicht vorab vereinbart, erfolgt die Abholung nach Aufforderung durch den Auftraggeber mit einer Vorlaufzeit von nicht weniger als einem Werktag.

9.2 Ist der Container nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit aus Gründen, die die Chr. Schmid GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat, nicht zur Abholung bereit, so ist die Chr. Schmid GmbH & Co. KG berechtigt, für den Zeitraum zwischen Ende der vereinbarten Mietzeit und tatsächlicher Rückgabe des Containers eine angemessene Vergütung nach der für diesen Zeitraum geltenden Preisliste der Chr. Schmid GmbH & Co. KG sowie Ersatz entstandener Aufwendungen zu verlangen.

9.3 Die Haftung der  Chr. Schmid GmbH & Co. KG für nicht rechtzeitige Bereitstellung und/oder Abholung des Containers ist ausgeschlossen bei höherer Gewalt, Streik und sonstigen unvermeidbaren Ereignissen, die die Chr. Schmid GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat.  In allen anderen Fällen nicht rechtzeitiger Bereitstellung und/oder Abholung des Containers ist die Haftung der Chr. Schmid GmbH & Co. KG begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Diese Begrenzung entfällt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


10. Pflichten des Auftraggebers hinsichtlich Zufahrt, Aufstellplatz und Verkehrssicherheit

10.1 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Auswahl und Bereitstellung eines geeigneten Aufstellplatzes für den Container. Insbesondere stellt der Auftraggeber sicher, dass der Aufstellplatz sowie die Zufahrtswege zum Aufstellplatz mit einem LKW befahren werden können und die örtlichen Gegebenheiten das Absetzen und Aufnehmen sowie den sicheren Stand eines beladenen Containers ermöglichen. Hierzu zählt die Sicherstellung tragfähiger Bodenverhältnisse. Im Zweifelsfall ist durch den Auftraggeber Rücksprache mit der Chr. Schmid GmbH & Co. KG zu halten.

10.2 Es obliegt dem Auftraggeber, notwendige Genehmigungen und Zustimmen von Eigentümern angrenzender Grundstücke und Wege bzw. von Behörden einzuholen. Hierdurch anfallende Kosten trägt der Auftraggeber.

10.3 Der Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet, während der Miet- bzw. Standzeit des Containers den verkehrssicheren Zustand sowie die ordnungsgemäße Absicherung des Containers im Straßenverkehr zu überprüfen und sicherzustellen. Mängel der Absicherung und Verkehrssicherheit, unabhängig von der Frage des Verschuldens, sind durch den Auftraggeber unverzüglich der Chr. Schmid GmbH & Co. KG anzuzeigen.

10.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Container selbstständig umzusetzen oder Dritten, die nicht ausdrücklich von der Chr. Schmid GmbH & Co. KG ermächtigt oder beauftragt wurden, den Container zur Umsetzung und / oder Abholung zu überlassen. Die Untervermietung des Containers an Dritte ist untersagt, soweit die Chr. Schmid GmbH & Co. KG nicht ausdrücklich und mindestens in Textform zuvor zugestimmt hat.  

10.5 Verletzt der Auftraggeber schuldhaft die vorgenannten Verpflichtungen, so haftet er gegenüber der Chr. Schmid GmbH & Co. KG für den hieraus entstehenden Schäden, insbesondere für Schäden an Fahrzeugen und/oder Containern. Der Auftraggeber stellt die Chr. Schmid GmbH & Co. KG von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegenüber der Chr. Schmid GmbH & Co. KG aufgrund von Schäden oder unbefugter Inanspruchnahme eines fremden Grundstückes oder der Verletzung sonstiger Rechte aufgrund der Containerstellung, welche aufgrund schuldhafter Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen durch den Auftraggeber verursacht wurden und gegenüber der Chr. Schmid GmbH & Co. KG geltend gemacht werden. Im Falle eines Mitverschuldens der Chr. Schmid GmbH & Co. KG , mindert sich der Freistellungsbetrag nach Maßgabe des § 254 BGB.

11. Beladung und Befüllung des Containers

11.1 Der Container darf durch den Auftraggeber ausschließlich im Rahmen des zulässigen Gesamtgewichtes des Fahrzeuges und nur gleichmäßig beladen werden. Das zulässige Gesamtgewicht ist im Zweifel bei der Chr. Schmid GmbH & Co. KG zu erfragen.  

11.2 Der Container darf nur durch solche Stoffe (Abfälle oder Wertstoffe) befüllt werden, die bei Auftragserteilung vereinbart oder während der Mietzeit durch die Chr. Schmid GmbH & Co. KG zumindest in Textform nachträglich freigegeben wurden. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, den Container gegen unberechtigte und nicht vereinbarte Befüllung durch Dritte zu sichern.

11.3 Die Befüllung mit gefährlichen Abfällen im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Chr. Schmid GmbH & Co. KG erlaubt. Der Auftraggeber ist für die richtige Einstufung des Abfalls / Füllgutes selbst verantwortlich, soweit nicht eine konkrete Beratung durch die Chr. Schmid GmbH & Co. KG erfolgt ist.

11.4 Schäden, die durch Überladung oder einseitige Beladung des Containers entstehen, haftet der Auftraggeber.

11.5 Werden Container mit anderen als den vertraglich als zulässig vereinbarten Abfällen befüllt, so hat der Auftraggeber für die dadurch entstehenden Schäden und Aufwendungen Ersatz zu leisten. Sollten die unzulässigerweise eingefüllten Abfälle von der ursprünglich vorgesehenen Verwertungs- oder Beseitigungsanlage nicht angenommen werden, so wird die  Chr. Schmid GmbH & Co. KG sich bemühen, die Abfälle zu einer anderen Verwertungs- oder Beseitigungsanlage zu verbringen. Ist dies nicht möglich, so ist die Chr. Schmid GmbH & Co. KG berechtigt, nach eigener Wahl den Abtransport vom Aufstellort des Containers beim Auftraggeber zu verweigern oder die Abfälle bis zur Klärung zwischenzulagern. Mehrkosten in diesem Zusammenhang, insbesondere Weiter- oder Rücktransport sowie Zwischenlagerung, gehen zu Lasten des Auftraggebers.



III. Besondere Bedingungen für Anlieferungen zur Entsorgung


12. Pflichten des Auftraggebers bei der Anlieferung zur Entsorgung


Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Anlieferung von Abfällen und Wertstoffen zur Beachtung der Betriebsordnung der Chr. Schmid GmbH & Co. KG sowie aller Anweisungen des Personals der Chr. Schmid GmbH & Co. KG. Das Abladen von Abfall und / oder Wertstoffen darf nur nach entsprechender Anweisung der Chr. Schmid GmbH & Co. KG erfolgen.


13. Pflichten der Chr. Schmid GmbH & Co. KG bei der Anlieferung zur Entsorgung


Die Chr. Schmid GmbH & Co. KG ist nicht zur Übernahme von Abfällen und Wertstoffen verpflichtet. Sie wird die Übernahme solcher Abfälle und Wertstoffe, für die sie zum jeweiligen Zeitpunkt zur Entsorgung berechtigt ist, nicht unbillig verweigern.

 


III. Schlussbestimmungen

 


14. Gerichtsstand und Erfüllungsort


Sämtliche Verträge mit der Christian Schmid GmbH & Co. KG unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch für ausländische Auftraggeber.  
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kirchheim/Teck, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist. Die Chr. Schmid GmbH & Co. KG ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Auftraggebers zuständig ist.

15. Änderungungsvorbehalt


Die Chr. Schmid GmbH & Co. KG ist zu Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. Die Chr. Schmid GmbH & Co. KG wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen und nur soweit durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien nicht erheblich gestört und die Bedingungen für den Auftraggeber nicht unzumutbar sind. Die geänderten Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber per eMail spätestens 1 Monat vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen Nutzungsbedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der eMail, gelten diese als angenommen.


16. Streitbeilegung


Zur Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren sind wir nicht bereit und nicht verpflichtet.

Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de).

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