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Container speziell für Haushaltsauflösungen


Was darf in den Container bei Haushaltsauflösung bzw. Entrümpelung? Im Grundsatz können über diese Container sämtliche Abfälle zur Verwertung (außer Sonderabfälle) entsorgt werden - wie zum Beispiel:

  • Alte Möbelstücke, Altkleider und Textilien, Matratzen, Schuhe
  • Teppiche, altes Spielzeug, Kunststoffabfälle, Metallabfälle
  • Renovierungsabfälle wie z.B. Tapeten, Bodenbeläge, leere Eimer, u.ä.
  • Altholzabfälle, Türen, Rolläden, Kartonagen, Papierabfälle, Folien, etc.

Des weiteren können gegen separate Berechnung (nach Stückzahl) folgende Abfälle entsorgt werden: Pkw-Altreifen.

Kühlschränke und Kühltruhen (nur von Gewerbebetrieben ! ) .

Privathaushalte können diese an den öffentlichen Sammelstellen abgeben. 

 

Sonderabfälle und gefährliche Abfälle dürfen über diesen Container jedoch nicht entsorgt werden. Hierzu zählen z.B.:

  • Flüssige Abfälle wie z.B. Reinigungsmittel, Verdünnungen, Chemikalien
  • Farbreste in flüssiger Form
  • Batterien, Akkus, Leuchtstoffröhren
  • Bio-Abfälle, Lebensmittel, Tierkörper, Fäkalien, gebrauchte Windeln
  • Asbesthaltige Abfälle , Eternit
  • volle und leere Spraydosen, Giftstoffe, Explosivstoffe, selbstentzündliche Stoffe
  • gesundheitsgefährdende oder radioaktive Stoffe

Für weitere Rückfragen stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung.


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